Am 1. Januar 2019 wurde in Leipzig eine Gästetaxe eingeführt. Sie dient zur teilweisen Finanzierung der touristischen Infrastruktur. Zahlen müssen diese Gästetaxe alle Personen, die in der Stadt Leipzig entgeltpflichtig übernachten.
Zu den Unterkünften gehören Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienwohnungen und -häuser, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Schiffs- und Bootsanlegeplätze und ähnliche Einrichtungen.
Die Gästetaxe wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass den Gästen der Stadt die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen und Anlagen, die touristischen Zwecken dienen, zu nutzen und an Veranstaltungen, die zu touristischen Zwecken durchgeführt werden, teilzunehmen.
Liebe Gäste, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Betreiber dieser Pension verpflichtet sind, von Ihnen die Gästetaxe im Namen der Stadt Leipzig einzuziehen und den amtlichen Meldeschein der Stadt Leipzig von Ihnen ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Sofern durch Sie ein Befreiungstatbestand geltend gemacht wird, ist dazu ein geeigneter Nachweis vorzulegen.
Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 3,00 Euro, Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet.
Die Gästetaxe wird auf 1,00 Euro je Person und Aufenthaltstag ermäßigt, wenn das Entgelt für die Übernachtung nicht mehr als 30,00 Euro inklusive Umsatzsteuer beträgt.
Die Gästetaxe ist am letzten Tag des Aufenthaltes, in der Regel also bei der Abreise, in der Unterkunft zu entrichten.
Ausgenommen von der Gästetaxe sind:
Mehr Infos zur Gästetaxe-Leipzig.
Haben Sie noch Fragen oder Wünsche zu unseren Ferienwohnungen - möchten sie eine Wohnung buchen, dann kontaktieren Sie uns bitte über unser Emailadresse oder natürlich auch gern Mobil 0151/18321946 - wir freuen uns auf sie.