Leipzig erhebt eine Beherbergungssteuer

Die Stadt Leipzig erhebt ab dem 01.04.2023 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer entsprechend ihrer Beherbergungssteuersatzung.

Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Leipzig entgeltlich in Beherbergungseinrichtungen (Hotels, Hostels, Pensionen, Jugendherbergen, Übernachtungshäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Gästezimmer, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen) übernachten.

Sie dient zur teilweisen Finanzierung der touristischen Infrastruktur. Zahlen müssen diese Beherbergungssteuer alle Personen, die in der Stadt Leipzig entgeltpflichtig übernachten.

Die Beherbergungssteuer wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass den Gästen der Stadt die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen und Anlagen, die touristischen Zwecken dienen, zu nutzen und an Veranstaltungen, die zu touristischen Zwecken durchgeführt werden, teilzunehmen.

Liebe Gäste, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Betreiber dieser Pension verpflichtet sind, von Ihnen die Beherbergungssteuer im Namen der Stadt Leipzig einzuziehen und den amtlichen Meldeschein der Stadt Leipzig von Ihnen ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Sofern durch Sie ein Befreiungstatbestand geltend gemacht wird, ist dazu ein geeigneter Nachweis vorzulegen.

 
Zur aktuellen Situation:  Die Beherbergungssteuer wird wieder berechnet bzw. abgeführt.
 
Höhe der Beherbergungssteuer

Die Beherbergungssteuer beträgt fünf Prozent des für die jeweils einzelne Übernachtung geschuldeten Entgeltes, abgerundet auf volle Euro. 

 

Ausnahmen

Ausgenommen von der Beherbergungssteuer sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
  • Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuch (SGB) IX
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliches Zeugnis, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird
  • Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat.

 

Mehr Infos zur Beherbergungssteuer-Leipzig.

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